Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht

Da die DGDS ausschließlich Tickets aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB vor.

Dies bedeutet, dass das für Fernabsatzverträge gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden durch eine gesetzliche Ausnahme ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die DGDS bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets. Die DGDS hat das Recht, bei Zahlungsverzug bzw. bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Verkauf zurückzugeben.